M I T T A G S R U H E
Vom 1. Mai bis 30. September ist die Mittagsruhe von
12.00 bis 15.00 Uhr
einzuhalten.
In dieser Zeit und am Wochenende von
Samstag 12.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr
und an Feiertagen, ist laute Musik, Bauarbeiten und Rasenmähen untersagt!
Motorgetriebene Geräte dürfen nur von:
Montag bis Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und
Montag bis Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr
betrieben werden.