M I T T A G S R U H E

Vom 1. Mai bis 30. September ist die Mittagsruhe von

12.00 bis 15.00 Uhr

einzuhalten.

In dieser Zeit und am Wochenende von

Samstag 12.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr

und an Feiertagen, ist laute Musik, Bauarbeiten und Rasenmähen untersagt!

Motorgetriebene Geräte dürfen nur von:

Montag bis Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und
Montag bis Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr

betrieben werden.